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Auf dieser Seite lesen Sie:
- Wie ist der Antragsprozess beim US-Verlobtenvisum?
- Schritt 2: K-1 USA Visum beantragen
- Schritt 3: Einreise in die USA und Hochzeit
- Schritt 4: Beantragung der US-Greencard
- Tipps zur Greencard
- Neuer Hauptwohnsitz in den USA
- Darf ich mit einem K-1 Visum in den USA arbeiten?
- Mit welcher Bearbeitungsdauer müssen Antragsteller rechnen?
- Unsere Beratung zum K-1 Visum und zur Greencard
Wie ist der Antragsprozess beim US-Verlobtenvisum?
![Visa für die USA | K-1 Visum | Verlobtenvisum und Greencard (3) Visa für die USA | K-1 Visum | Verlobtenvisum und Greencard (3)](https://i0.wp.com/www.visum-usa.com/fileadmin/redaktion/dateien/k1-verlobtenvisum-usa.webp)
Wer in den USA einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin heiraten und mit ihm/ihr in den USA leben möchte, muss ein sog. Verlobtenvisum (Fiancé/Fiancée Visa) beantragen.
Im Folgenden gebenwir Ihnen einen kurzen Überblick über das mehrstufige Verfahren zur Beantragung des K-1 Visums und zur anschließenden Erlangung einer Greencardfür verheiratete Partner (Legal Permanent Resident Card, I-551).
Schritt 1: I-129F-Petition einreichen
Zunächst einmal muss der US-Verlobte eine sog. Petition bei der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Diese besteht aus diversen Formularen (u.a. I-129F) und Nachweisen. Es muss gezeigt werden, dass es sich bei der geplanten Hochzeit nicht um eine Scheinehehandelt, die z.B. nur zur Erlangung einer Greencard geschlossen wurde. Dazu sollte u.a. belegt werden können, dass die Verlobten sich in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung persönlich getroffen und Zeit miteinander verbracht haben. Je mehr hier anhand von Fotos, Hotelbuchungen, Flugtickets etc. nachgewiesen werden kann, desto besser. Hilfreich ist natürlich ebenfalls ein Nachweis, dass man auch schon für längere Zeit zusammengelebt hat – zwingend ist das allerdings nicht.
Schritt 2: K-1 USA Visum beantragen
Wenn die USCIS die Petition billigt (mit Formular I-797, Notice of Action), wird der/die US-amerikanische Verlobte benachrichtigt und erhält Unterlagen und Informationen zur Weiterleitung an seine/seinen ausländischen Verlobten. Es folgt dann im zweiten Schritt die Beantragung des K-1 Visums beim US-Konsulat in Frankfurt. Die Petition ist zunächst für vier Monate gültig, der Visumsantrag sollte also innerhalb dieses Zeitraums gestellt werden. Auch hier besteht der Antrag aus diversen Formularen, Nachweisen zur Vermögenssituation des US-Ehepartners (u.a. Formular I-134), einem aktuellen Führungszeugnis und weiteren Begleitdokumenten. Die Unterlagen sind dem US-Konsulat in Frankfurt vorab einzusenden. Später ist persönlich ein Interviewtermin wahrzunehmen. Vor dem Termin hat sich der Antragsteller einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen, welche mit der Untersuchung vergleichbar ist, die zur Beantragung eines Einwanderungsvisums erforderlich ist. Das Ergebnis, der Medical Report, ist dann im Interview vorzulegen.
Schritt 3: Einreise in die USA und Hochzeit
Das K-1-Visum ist in der Regel sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der/die Verlobte in die USA reisen. Der Grenzbeamte gewährt eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, während der dann auch die Hochzeit stattfinden muss. Im Gegensatz zu anderen US-Visa ist eine Verlängerung des Aufenthalts über die 90 Tage hinaus beim Verlobtenvisum nicht möglich.
Schritt 4: Beantragung der US-Greencard
Nach der Hochzeitkann die eigentliche Greencard beantragt werden. Dieser Schritt nennt sich Adjustment of Status. Neben dem Formular I-485 sind wiederum diverse weitere Formulare und Unterlagen auszufüllen und einzureichen (Formular I-864, Steuererklärungen und ggf. weitere Nachweise), u.a. muss erneut zur Vermögenssituation des US-amerikanischen Ehepartners Stellung genommen werden.
Tipps zur Greencard
Es wird einige Zeit dauern, bis die Greencard ausgestellt wird und der Antragsteller den Status eines Legal Permanent Resident erhält. Bevor der Antragsteller die Greencard nicht in den Händen hält, sollte er nach Möglichkeit die USA nicht verlassen. Ist eine Ausreise unumgänglich, sollte um eine Erlaubnis zur Wiedereinreise in die USA nachgesucht werden, sog. Advance Parole (Formular I-131). Ziehen Sie nach der Einreise und vor Erhalt der Greencard um, müssen Sie diese Adressänderung der USCIS mitteilen (Formular AR-11), damit Ihre Greencard nicht an die falsche Adresse gesandt wird. Als Ausländer sind Sie aber auch nach Erhalt der Greencard verpflichtet, die USCIS über Ihren Wohnsitz auf dem Laufenden zu halten.
Neuer Hauptwohnsitz in den USA
Als Legal Permanent Resident sind Sie verpflichtet, Ihren Hauptwohnsitz in den USA zu haben. Befanden Sie sich länger als sechs Monate außerhalb der USA, kann Sie der Grenzbeamte über die Gründe des Auslandsaufenthalts näher befragen, je nach Lage des Einzelfalls ist es sogar möglich, dass Ihnen in einem gerichtlichen Verfahren die Greencard aberkannt wird. Dauerte Ihr Auslandsaufenthalt ein Jahr oder länger, benötigen Sie für die Wiedereinreise ein sog. Returning Resident Visa(mehr Infos dazu auch in unseremBlog), d.h. der US-Grenzbeamte könnte nicht nur ein Verfahren zur Aberkennung Ihres Status in Gang setzen, sondern Ihnen die Einreise vollständig verweigern, wenn Sie nach Ablauf eines Jahres nur mit der Greencard einreisen möchten. Um dieses Returning Resident Visum zu erhalten, müssen Sie dem Konsulat u.a. zeigen, dass Sie nie die Absicht hatten, Ihren Hauptwohnsitz in den USA aufzugeben. Planen Sie einen längeren, mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, empfiehlt es sich immer, vor der Ausreise eine sog.Reentry Permit(Formular I-131) zu beantragen. Dann können Sie sich bis zu zwei Jahre im Ausland aufhalten, ohne dass es bei der Rückkehr deshalb zu Problemen kommen sollte.
Darf ich mit einem K-1 Visum in den USA arbeiten?
Möchte der/die Verlobte nach der Einreise mit dem K-1 Visum arbeiten, muss gesondert eine Arbeitserlaubnis (Formular I-765) beantragt werden. Praktisch sinnvoll ist dies nicht, denn die Bearbeitungszeit durch die USCIS beträgt in der Regel mehrere Monate, die Arbeitserlaubnis wird aber nicht länger gültig sein als für die 90 Tage des legal möglichen Aufenthalts. Sinnvoller ist es, die Arbeitserlaubnis zusammen mit der Greencard zu beantragen, sie weist dann eine Gültigkeit von ca. einem Jahr aus.
Mit welcher Bearbeitungsdauer müssen Antragsteller rechnen?
Die Bearbeitungsdauer für die I-129F-Petition für Verlobte liegt derzeit bei sechs bis acht Monaten (beim USCIS Service Center in Kalifornien). Für die I-130-Petition für Verheiratete, die derzeit von fünf USCIS-Service-Centern bearbeitet werden kann, liegt die Bearbeitungszeit insgesamt zwischen drei bis 33 Monaten (z.B. 3–5 Monate beim Service-Center in Nebraska, 25,5–33 Monate beim Service-Center in Kalifornien). An welches der infrage kommenden USCIS-Service-Center die Petition zur Bearbeitung vergeben wird, wird intern entschieden, der Antragsteller hat hierauf keinen Einfluss.
Unsere Beratung zum K-1 Visum und zur Greencard
Wenn wir Ihnen bei der Beantragung des K-1 Visums oder der Greencard weiterhelfen sollen, melden Sie sich bitte bei uns– entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Im Anschluss übernehmen wir für Sie die Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens.
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Blogbeiträge zum Thema:
Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!
Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.
Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition
Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.
Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“
Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
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