- 22.10.2014 um 14:36
- #1
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Suppentrulli
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Hallo,
ich bin gerade im K3 Prozess, ich habe letzten November das dicke Paket an USCIS geschickt, vor 2 Monaten dann auch schon meine Anerkennung bekommen und bin nun dabei Affidavit of support I864 usw. auszufüllen. Heute habe ich das DS-260 ausgefüllt, alle fees sind bezahlt. Was ich nicht ganz verstehe, auf der NVC seite ( http://travel.state.gov/content/vis...grant-process/documents/Submit_documents.html ) wird noch mal der ganze Papierkram angefordert inkl. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. was ich ja schon alles abgeschickt habe. Habe ich mich da einfach immer verlesen, also muss ich das wirklich zweimal verschicken oder schickt die USCIS das an das NVC und die weiter an das zuständige Konsulat? Falls ich alles tatsächlich zweimal einschicken muss kann ich mich nämlich gleich mal wieder auf die Socken nach Deutschland machen und Papiere beantragen und übersetzen usw.
Danke für die Hilfe, ich habe wirklich noch nie so einen Papierkrieg erlebt.
Liebe Grüße,
Suppentrulli
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k3 visa usa.
- 25.10.2014 um 10:07
- #2
S
Suppentrulli
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Gibt es da Unterschiede im Vorgang bezüglich K3 zu K1? Vielleicht habe ich meine Frage zu verquer formuliert. Falls jemand einen Link hat zu einer FAQ wo genau das bereits erklärt wurde und ich es nur nicht gefunden habe, bitte klärt mich auf
- 25.10.2014 um 10:59
- #3
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appenzeller
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Ok. Nur zum Verstaendnis. Ihr habt im November 2013 erst die Petition I-130 eingereicht und danach dann noch das I-129f fuers K3. Richtig?
Welche der zwei Petitionen wurde denn nun zuerst genehmigt? Da du das DS-260 ausfuellen musstest und das I-864, haett ich jetzt gesagt, dass dein Case als normales Immigrant Visum IR-1/CR-1 weiter gefuehrt wird und nicht als K3...
Wie dem auch sei. Ja, du musst die ganzen Dokumente noch mal ans NVC schicken. Dieses Mal aber im Original, keine Kopien.
http://travel.state.gov/content/vis...uments/submit/documents-to-submit-to-nvc.html
- 25.10.2014 um 18:50
- #4
S
Suppentrulli
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Ich habe nur I-130 eingereicht damals. Ok dann macht das Sinn dann bekomme ich wohl das IR-1/CR-1 ? Danke schon mal für den Hinweis, dann kann ich mich gleich an das erneute Beantragen machen von Geburtsurkunde, Führungszeugnis usw. .. puh :/
- 25.10.2014 um 18:53
- #5
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appenzeller
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Wieso erneutes Beantragen von Geburtsurkunde und Fuehrungszeugnis?
Von der Geburtsurkunde haettet ihr ja bis anhin erst mal nur eine Kopie einsenden muessen. Da muesstet ihr ja noch ein Original haben. Das Fuehrungszeugnis musste man noch gar nicht einreichen... ist eh nur 6 Monate gueltig...
Du brauchst das FZ uebrigens von deinem Geburtsland, wenn du da nach deinem 16. Geburtstag noch gelebt hast, deinem aktuellen Aufenthaltsland und allen Laendern, wo du mehr als 12 Monate gelebt hast.
- 25.10.2014 um 20:44
- #6
G
Wenn du nur das I-130 eingereicht hast machst du ja CR-1/IR-1 und musst sowieso fuers interview zurueck nach D. Wo bist du denn jetzt und nit welchem visum?
- 26.10.2014 um 15:30
- #7
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Suppentrulli
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Danke für den Tip mit den Führungszeugnissen, das hatte ich gelesen auf der NVC Seite. Ich bin gerade dabei über die Botschaft eins zu beantragen aus Deutschland. Und dann abwarten bis die das hier her schicken. Ich lebe zur Zeit noch in Bulgarien, in Sofia. Daher muss ich auch eins beantragen bei der Polizei hier und übersetzen, das gibt noch einen Riesenheckmeck Also eine Originalgeburtsurkunde gab es für mich nicht, weiß nicht ob das abhängig ist von den Bundesländern. Ich bekam einen Auszug aus dem Geburtenregister der Stadt Gießen mit nem kleinen Schrieb des zuständigen Beamten. Das "Original" werde ich dann einsenden. Danke für eure Hilfe !
- 26.10.2014 um 15:32
- #8
Toapert
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Der Auszug aus dem Geburtenregister ist gemeint. Am Besten laesst du dir den als internationale Urkunde ausstellen.
- 27.10.2014 um 13:01
- #9
S
Suppentrulli
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@Toapert Wird gemacht!
Eine Frage hätte ich noch zum polizeilichen Führungszeugnis. Auf der NVC Seite ( http://travel.state.gov/content/vis...t-process/documents/Supporting_documents.html ) steht folgendes:
Important: Police certificates expire after one year, unless the certificate was issued from your country of previous residence and you have not returned there since the police certificate was issued.Ich habe ein Führungszeugnis von Mai 2011 und bin im März 2013 nach Bulgarien gezogen. Verstehe ich den Satz richtig dass ich dieses Zeugnis verwenden darf weil ich seitdem nicht mehr in Deutschland gemeldet war oder wird quasi die Jahresfrist zurückgerechnet, also müsste mein Zeugnis neuer als März 2012 sein (Abmeldung minus ein Jahr?). So wie ich das verstehe müsste ich es ja verwenden dürfen, aber theoretisch könnte ich dann auch eins von 2005 oder 2000 einschicken, das wäre ja auch wieder komisch.
- 27.10.2014 um 13:45
- #10
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appenzeller
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Ja, du brauchst ein neueres FZ. Mai 2011 ist eindeutig zu alt. Zudem du ja noch bis Maerz 2013 in D gelebt hast. Waerst du vor Mai 2012 umgezogen, haetten sie es allenfalls akzeptiert.
Wo wirst du denn dein Interview haben? In Bulgarien oder Deutschland?
- 27.10.2014 um 17:44
- #11
S
Suppentrulli
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In Sofia. Nur aus Neugier, wo steht das denn mit der Ablauffrist ? Ich habe außer dem Satz nichts gefunden dazu...
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